Arbeitshilfe für Wohnungsunternehmen zum proaktiven Umgang mit Balkon-Photovoltaik-Anlagen

In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Mieter mit Anfragen zur Installation von Steckersolargeräten oder steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Der Begriff "Steckersolargerät" ist derzeit kaum bekannt und wird im Entwurf der noch nicht abgeschlossenen Norm für steckerfertige PV-Systeme künftig verendet werden) – sogenannten "Balkonkraftwerken"1 auf die Wohnungsunternehmen zukommen. Diese Geräte sind für Mieter und Wohnungseigentümer attraktiv, weil der erzeugte Strom direkt vor Ort verwendet und nur noch der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge sofort und die Rechnung fällt geringer aus. Durch diese Einsparungen macht sich die  Installation der Balkon-PV schnell für den Mieter im Geldbeutel bemerkbar.