Bündnis Bürgerenergie e.V. Tel.: +49 (0)30 30 88 17 89 |
Warum Du Mitglied werden solltest?
Die Mitglieder des BBEn setzen sich für Bürgerenergie als selbstbestimmte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an einer dezentralen Energiewende, eine Orientierung am Gemeinwohl, regionale Entwicklung, ökologische Verantwortung und eine Demokratisierung von Wirtschaftsprozessen ein. Die Mitgliedschaft besteht aus juristischen Personen, die sich für die Bürgerenergie stark machen. Diese können Genossenschaften, Unternehmen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder Stiftungen sein, die im besonderen Maße den Zweck des Vereins unterstützen und diesen auch tragen wollen. Zudem sind Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich für Bürgerenergie einsetzen, herzlich willkommen. Ebenso sind natürliche Personen als Betreiberinnen und Betreiber von Bürgerenergieanlagen, Mitglieder in Bürgerenergiegemeinschaften sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich anderweitig für Bürgerenergie engagieren eingeladen, Mitglied im Bündnis Bürgerenergie e.V. zu werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung hat am 23. Juni 2022 eine umfangreiche Satzungsneufassung verabschiedet, bei der unter anderem die Auflösung der Unterscheidung zwischen Fördermitgliedern und Ordentlichen Mitgliedern beschlossen worden ist. Demnach werden alle Fördermitgliedschaften in die Ordentliche Mitgliedschaft überführt. Natürliche Personen unterstützen das Bündnis Bürgerenergie durch Beratung und Verbreitung seiner Anliegen. Juristische Personen verpflichten sich, sich für die Bürgerenergie einzusetzen. Diese können z.B. regional oder bundesweit tätige Bürgerenergiegemeinschaften, Netzwerke, Vereine, Verbände oder Stiftungen sein, die im besonderen Maße den Zweck des Vereins unterstützen und tragen. Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt für Privatpersonen 60€ und für juristische Personen 200€. Als Richtwert für den Mitgliedsbeitrag von Organisationen und Unternehmen orientieren Sie sich bitte an den entsprechenden Gruppen aus der Beitragsordnung. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist je eine beauftragte Vertreterin oder ein beauftragter Vertreter abstimmungsberechtigt.