Unsere Leitfäden

Strategieentwicklung für Bürgerenergiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften (BEGen) treiben die Energiewende mit voller Kraft voran. Sie verfügen über ein enormes Wissen, entwickeln brillante Lösungen und mobilisieren Kapital für Projekte jeder Größenordnung. Doch mit den Erfolgen wachsen auch die Herausforde- rungen: Arbeit im Ehrenamt, immer komplexere Geschäftsmodelle und sich ständig än- dernde Rahmenbedingungen belasten das operative Geschäft vieler BEGen. Eine gut durchdachte Strategie kann den Gemeinschaften helfen, sich nachhaltig besser aufzustel- len, indem sie Prioritäten setzen und Ressourcen effizienter nutzen. Wie der Prozess der Strategieentwicklung funktioniert, wie er Schritt für Schritt umgesetzt wird und worauf es dabei zu achten gilt, erfahrt Ihr in diesem Leitfaden.

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - Solarenergie gemeinsam nutzen

Photovoltaik zählt seit Jahren zu den kostengünstigsten und umweltfreundlichsten Methoden der Energieerzeugung. Glücklicherweise hat auch die Politik erkannt, wie wichtig es ist, Bürger*innen den Zugang zu Solarenergie zu erleichtern. Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 verabschiedet wurde, wurde eine neue Möglichkeit geschaffen: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Diese erlaubt es den Bewohner*innen eines Gebäudes, den lokal erzeugten Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Überschüssiger, nicht verbrauchter PV-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.                                              Zum Download

Qualitätskriterien zur Bewertung von Bürgerenergiegemeinschaften

Was zeichnet eine gute Bürgerenergiegemeinschaft aus? Was ist gute Bürgerenergie? Das BBEn hat gemeinsam mit Vertreter*innen aus dem Rat für Bürgerenergie ein Bewertungssystem für Bürgerenergiegemein- schaften erarbeitet. Damit können Bürgerenergiegemeinschaften her- ausfinden, wo sie bereits gut aufgestellt sind und wo sie noch nachbes- sern können.
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Ausschreibungverfahren & Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften

Was muss bei der Teilnahme an den Ausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen beachtet werden? Um Bürgerenergiegesellschaften nicht zu benachteiligen, gibt es seit 2023 eine Ausnahmeregelung von der Ausschreibung. Wann können Bürgerenergiegesellschaften davon Gebrauch machen? Und wie entscheidet eine Bürgerenergiegesellschaft, ob sie lieber von der Ausnahme Gebrauch macht oder am Ausschreibungsverfahren teilnimmt? Auf diese Fragen gibt der Leitfaden Antworten und bietet Hilfestellung.
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