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Photovoltaik zählt seit Jahren zu den kostengünstigsten und umweltfreundlichsten Methoden der Energieerzeugung. Glücklicherweise hat auch die Politik erkannt, wie wichtig es ist, Bürger*innen den Zugang zu Solarenergie zu erleichtern. Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 verabschiedet wurde, wurde eine neue Möglichkeit geschaffen: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Diese erlaubt es den Bewohner*innen eines Gebäudes, den lokal erzeugten Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Überschüssiger, nicht verbrauchter PV-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Zum Download
Was zeichnet eine gute Bürgerenergiegemeinschaft aus? Was ist gute Bürgerenergie? Das BBEn hat gemeinsam mit Vertreter*innen aus dem Rat für Bürgerenergie ein Bewertungssystem für Bürgerenergiegemein- schaften erarbeitet. Damit können Bürgerenergiegemeinschaften her- ausfinden, wo sie bereits gut aufgestellt sind und wo sie noch nachbes- sern können.
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Was muss bei der Teilnahme an den Ausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen beachtet werden? Um Bürgerenergiegesellschaften nicht zu benachteiligen, gibt es seit 2023 eine Ausnahmeregelung von der Ausschreibung. Wann können Bürgerenergiegesellschaften davon Gebrauch machen? Und wie entscheidet eine Bürgerenergiegesellschaft, ob sie lieber von der Ausnahme Gebrauch macht oder am Ausschreibungsverfahren teilnimmt? Auf diese Fragen gibt der Leitfaden Antworten und bietet Hilfestellung.
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