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Ausschreibungverfahren & Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften

Was muss bei der Teilnahme an den Ausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen beachtet werden? Um Bürgerenergiegesellschaften nicht zu benachteiligen, gibt es seit 2023 eine Ausnahmeregelung von der Ausschreibung. Wann können Bürgerenergiegesellschaften davon Gebrauch machen? Und wie entscheidet eine Bürgerenergiegesellschaft, ob sie lieber von der Ausnahme Gebrauch macht oder am Ausschreibungsverfahren teilnimmt? Auf diese Fragen gibt der Leitfaden Antworten und bietet Hilfestellung.
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