Am 23. und 24. November fand in Wittenberg der fünfte Bürgerenergie-Konvent des Bündnis Bürgerenergie e.V. statt. Wir freuen uns, dass auch dieser Konvent wieder ein voller Erfolg voller Diskussionen, Austausch und Schwung für die Bürgerenergie war - vielen Dank an alle TeilnehmerInnen! Falls Sie den Konvent verpasst haben oder sich einen Vortrag, den sie gehört haben, noch einmal genauer anschauen wollen: unten und auf der Leiste links finden Sie die fortlaufend erweiterte Dokumentation des Konvents !
Input für die Bürgerenergie-Community: Impulsvorträge
Den Auftakt des fünften Bürgerenergie-Konvents bildeten zwei spannende Vorträge:
BBEn-Rats-Mitglied und Klima-Aktivist Prof. Dr. Volker Quaschning machte die nach dem Dürresommer allen deutlich vor Augen stehende Notwendigkeit einer schnellen, bürgernahen Energiewende in aller Dringlichkeit deutlich. Die Unterlagen zu seinem Vortrag finden Sie hier.
IÖW-Energie-Experte Prof. Dr. Bernd Hirschl ging in seinem Vortrag auf die Vorteile dezentraler Energieversorgung bei der Resilienz ein. Ein dezentrales, mit hohen Anteilen von Bürgerenergie betriebenes Energiesystem, besitze eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen. Lesen Sie hier die Präsentation zu seinem Vortrag.
Hausaufgaben für die Politik: die EU-Erneuerbaren-Richtlinie und ihr "Recht auf Bürgerenergie"
Der zweite Teil des Abends fokussierte auf die Hausaufgaben der deutschen Energiepolitik:
In Ihrem gemeinsamen Vortrag stellten BBEn-Rats-Mitglied und Energierechtler Dr. Philipp Boos sowie BBEn-Vorstand Dr. René Mono die Ergebnisse unseres frisch veröffentlichten Rechtsgutachtens zur Rolle der Eigenversorgung in der EU-Erneuerbaren-Richtlinie . Dieses hat Dr. Philipp Boos im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie erstellt. René Mono erklärte zunächst den Rahmen: in Brüssel wurde in diesem Jahr eine Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgehandelt, die binnen weniger Jahre in allen Mitgliedsstaaten Umsetzung finden muss. Während die Ausbauziele enttäuschend seien, sei es besonders erfreulich, dass ein umfangreiches Recht auf Bürgerenergie und Eigenversorgung verankert wurde. Was das im Hinblick auf die Eigenversorgung bedeutet, machte anschließend Philipp Boos klar: so muss das EEG in Zukunft die Eigenversorgung für Anlagen unter 30kW komplett von Abgaben, Umlagen und Gebühren freistellen, wenn keine EEG-Förderung vorliegt. Es sei zudem sinnvoll, auch bei Anlagen unter 30kW, deren Überschuss-Strom EEG-gefördert sei, keine Belastung vorzunehmen . Hier finden Sie die Vortragsunterlagen.
Reichlich Hausaufgaben für die deutschen Energiepolitik in Bund und Ländern, wie das folgende Podium mit Dr. Julia Verlinden MdB, Tobias Gotthardt MdL und Dr. René Mono deutlich zeigte.
Der Marburger Solar-Pionier Christian Quast präsentierte zum Ausklang des ersten Tages die von seinem Verein Sonneninitiative e.V. auch vom BBEn unterstützte Rechtsprüfung der EEG-Privilegierug der Industrie .