Neues Positionspapier – Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz

Die Beteiligung der Bürger*innen an Transformationsprozessen ist entscheidend für die Akzeptanz. Fehlt Mitbestimmung und Mitsprache vor Ort, entsteht Ablehnung und verstärkt bestehende Vorurteile. Das gilt besonders für die Energiewende und Projekte wie Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen). Der Bundestag hat die Bundesregierung im Entschließungsantrag zum EEG 2023 aufgefordert, eine Regelung zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Bisher existieren nur finanzielle Beteiligungen von Kommunen, nicht aber direkte Beteiligungen von Bürger*innen.

Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben landesrechtliche Regelungen für die Bürgerbeteiligung, Niedersachsen und Thüringen sind im Gesetzgebungsprozess. Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) hat in unserem und im Auftrag der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften einen Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz erarbeitet. Unser flexibler Vorschlag basiert auf Bundesländerregelungen und betont aktive Bürger*nnenbeteiligung als Goldstandard, mit Identifikation und Akzeptanzsteigerung. Für manche Projekte können auch passive finanzielle Beteiligungen vereinbart werden.

Das Positionspapier zeigt rechtlich valide Möglichkeiten für direkte und aktive Beteiligung der Bürger*innen sowie die Aushandlung regional passender Beteiligungsvereinbarungen. Bei Nicht-Einigung oder Verstoß gegen Beteiligungspflichten sind Ersatzbeteiligungen oder Ausgleichsabgaben vorgesehen. Wie die aktive Bürgerbeteiligung in Gesetzesform aussehen kann, zeigen der Gesetzesvorschlag und die Gesetzesbegründung.