Bürgerenergiegesellschaften als zentrale Akteure der lokalen Wärmewende - Neues Positionspapier

Mit Blick auf das bevorstehende Wärmeplanungsgesetz setzen wir uns entschieden dafür ein, die Rolle der Bürgerenergie zu stärken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der aktuelle Entwurf des Bundeskabinetts vom 16.09.2023 sieht Bürgerenergie lediglich als optionale Maßnahme für größere Kommunen vor - für uns ein zu geringer Schritt.
Unsere Hauptforderungen sind:

  1. Teilhabe fördern: Bürger*innen sollen aktiv in die Wärmeplanung eingebunden werden.
  2. Klarheit in Gesetzen: Es bedarf einer klaren Definition, dass mit "Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften" im Sinne der EU-Richtlinie auch "Bürgerenergiegesellschaften" nach EEG gemeint sind.
  3. Für jede Kommune: Jede Kommune sollte die Option haben, die Rolle von Bürgerenergiegesellschaften in der Wärmeplanung zu prüfen und finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten.
  4. Finanzierung gewährleisten: Finanzielle Unterstützung und die Einführung eines "Gemeinschaftsbonus" für Kommunen, die Bürgerenergiegesellschaften einbinden.
  5. Bundesweite Unterstützung: Die Etablierung eines deutschlandweiten Bürgschaftsprogramms für Wärmeprojekte, einschließlich Bürgerenergiegesellschaften.
  6. Nachhaltige Biomasse-Nutzung: Klar definierte Regeln, um sicherzustellen, dass Biomasse nachhaltig genutzt wird.
  7. Ambitionierter CO₂-Preis: Die Ausarbeitung eines Fahrplans zur Entwicklung des CO₂-Preises, um unsere Klimaziele zu erreichen.

Die Bürgerenergie soll nicht nur im Stromsektor eine Schlüsselrolle spielen, sondern auch maßgeblich im Wärmebereich. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch entsprechend gewürdigt und unterstützt wird.

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