Verbände-Allianz an Altmaier: Teilhabe ist die beste Akzeptanz-Maßnahme

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) hat zu Anfang dieser Woche in einem gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), der World Wind Energy Association (WWEA) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisen-Verband e.V. (DGRV) unterzeichneten Brief Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier daran erinnert, dass die tatsächliche Teilhabe an Windenergieprojekten die allerbeste Akzeptanzmaßnahme ist. Bezug nehmend auf die Aufgabenliste, welche auf dem Windenergie-Gipfel 2019 erarbeitet wurde, bemängeln die Unterzeichner des Briefs das Fehlen der bürgerlichen Projektteilhabe als Akzeptanzmaßnahme. Die Unterzeichner fordern die Aufnahme der bürgerlichen Projektteilhabe in die Aufgabenliste und fordern Altmaier auf, entsprechende politische Maßnahmen zu planen.Die Unterzeichner unterbreiten Altmaier dabei konkrete Vorschläge für politische Maßnahmen, die hier zu lesen sind.

Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

wir begrüßen es, dass Sie im Nachgang des nationalen Windgipfels eine Aufgabenliste vorgelegt haben, mit der die notwendigen Aufgaben adressiert werden, um den Ausbau der Windenergie wieder zu beschleunigen.

An erster Stelle sind drei Akzeptanzmaßnahmen – Abstandregelungen, bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Hebesatz in der Grundsteuer – aufgeführt. Letzterer ist inzwischen im Bundesrat gestrichen. Die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung wird hoffentlich kurzfristig umgesetzt. Richtig ist, dass der Erfolg der Energiewende auf die Unterstützung der Menschen vor Ort angewiesen ist.

Bedauerlich ist daher, dass unter den Akzeptanzmaßnahmen das in unseren Augen wichtigste Instrument nicht erwähnt ist, und zwar die Bürgerenergie. Dies ist umso bedauerlicher, als ja der Gesetzgeber im parallel veröffentlichten Klimaschutzprogramm ausdrücklich festschreibt, die Bürgerenergie vor Ort zu stärken. Nach unserer Auffassung führen insbesondere eine mehrheitliche bürgerliche Projektteilhabe, z.B. im Rahmen von Energiegenossenschaften, und Maßnahmen für höchstmögliche regionale Wertschöpfung zu einer breiten Zustimmung für Windprojekte.

Bereits seit drei Jahrzehnten haben Bürgerinnen und Bürger in z.B. Energiegenossenschaften vor Ort die Energiewende vorangetrieben, indem sie einzelne Windkraftanlagen und später auch größere Windparks initiiert und installiert haben. Stromeinspeisungsgesetz, Privilegierung im Baugesetzbuch und das EEG gaben den rechtlichen Rahmen, damit Bürgerinnen und Bürger die Energiewende praktisch möglich machten, indem sie frühzeitig unternehmerisches Risiko eingegangen sind und Innovationen hervorgebracht haben. Noch heute können Sie sich bei zahllosen Windprojekten selbst davon überzeugen, dass ohne größere Konflikte massiv in die
Erneuerbaren Energien und damit auch in die Zukunft der jeweiligen Kommunen und letztlich in die Zukunft unseres Landes investiert wurde, oft sogar primär getragen von ehrenamtlichem Engagement.

Inzwischen gibt es auch eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, die nicht nur sehr gut die sozioökonomischen Vorteile der Bürgerenergie und die damit verbundene hohe regionale Wertschöpfung darstellen, sondern auch noch einen sehr klaren Zusammenhang zwischen Bürgerwindenergie und lokaler Akzeptanz bestätigen.

Daher bitten wir Sie, Bürgerenergieprojekte, z.B. in Energiegenossenschaften, und hohe regionale Wertschöpfung als wichtigste Maßnahmen zur Sicherung von bürgerlicher Zustimmung in die Aufgabenliste aufzunehmen und die entsprechenden politischen Maßnahmen zu planen. Notwendig wäre es, die Möglichkeiten, die die Europäische Union für Bürgerenergie eröffnet, zu nutzen. Dies haben CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gerade für den Koalitionsvertrag in Sachsen vereinbart.

Eindeutig kontraproduktiv sind pauschale Abstandsregeln, da sie für zusätzliche Verunsicherung gerade bei lokalen Bürgerenergie?Investoren sorgen und damit verfügbare Projekte und Flächen dem Markt entziehen. Lokale Akteure sind immer bemüht, potenzielle Beeinträchtigungen in ihrem eigenen Umfeld zu minimieren. Abstandsregeln sollten daher wie bisher aus den entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Vorgaben und der TA Lärm abgeleitet bleiben. Als Maßnahme für mehr Akzeptanz sind sie ungeeignet, da kein positiver Zusammenhang erkennbar ist.

Über unsere oben genannten und beiliegenden Vorschläge („Anpassung der Definition für Bürgerenergiegesellschaften und Umsetzung des europäischen Energierechts“) hinaus würden wir uns freuen, wenn wir die Gelegenheit hätten, im Rahmen eines nationalen Bürgerenergie?Gipfels eine Strategie für die Stärkung der Bürgerenergie im Bereich Windenergie und darüber hinaus zu erörtern.