Das EEG 2021 ist beschlossen - Für die Bürgerenergie bleibt viel zu tun

Heute, am 17.12.2020, hat der Bundestag das EEG 2021 beschlossen. Gegenüber dem Kabinettsentwurf gab es noch jede Menge Änderungen, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 15.12. mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Leider bleibt das Gesetz jedoch weit hinter den notwendigen Verbesserungen für die Bürgerenergie zurück, um dem durch Bürger*innen getragenen Ausbau der Erneuerbaren Energien neuen Schub zu geben. Eine Bewertung des Gesetzes finden Sie am Ende des Artikels. Klar ist: Auch im neuen Jahr bleibt viel zu tun! Machen wir daher das Wahljahr 2021 gemeinsam zum Jahr der Bürgerenergie! Die Idee: Wenn die Bundesregierung ihren Job nicht macht, müssen eben wir ran. Wir wollen zusammentragen und verbreiten, was eine neue Bundesregierung für die Bürgerenergie tun muss. Neben einer Publikation sind zahlreiche Gespräche und Veranstaltungen geplant. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe und finanzielle Unterstützung. Mit einer Spende können Sie dafür sorgen, dass wir lauter und sichtbarer werden – für Klimaschutz von unten und eine lebenswerte Zukunft! Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen die Solar- und Windpotenziale einfach nutzen können.

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Unsere Erfolge im EEG 2021:

  • Die Umlagenbefreiung der Eigenversorgung gilt nun für mehr Anlagen. Die Schwelle, ab der 40 Prozent EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom gezahlt werden muss, wird von 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt angehoben, auch für Bestandsanlagen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass auch alle Anlagen über 30 Kilowatt von der EEG-Umlage befreit werden.

  • Der größte Teil der Pionier*innen-Anlagen, deren Einspeisevergütung zum 01.01.2021 ausläuft, muss keinen Smart Meter installieren und kann die Anlagen auf Eigenversorgung umstellen, ohne darauf EEG-Umlage zu zahlen. Smart Meter sind erst ab 7 Kilowatt verpflichtend und die Umlagenbefreiung bis 30 Kilowatt gilt nun unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme, somit auch für ausgeförderte Anlagen. Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom kann die sonstige Direktvermarktung oder eine Anschlussförderung in Höhe des Marktwerts abzüglich der Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden.

  • Energy Sharing wird zum Prüfauftrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit beim Eigenstromprivileg Modelle für die Einbeziehung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Definition der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie möglich sind. Auch soll die Bundesregierung kosteneffiziente Maßnahmen zur Stärkung der Bürgerenergie vorschlagen. Wir werden dies zum Anlass nehmen, weiterhin für die vollständige Umsetzung des Europarechts und die Einführung von Energy Sharing zu kämpfen.

  • Mieterstrom: Mehrere Anlagen auf dem gleichen Grundstück, auch desselben Betreibers, werden nicht mehr zusammengefasst, wenn sie nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden. Der Strom muss nicht mehr im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht werden, sondern kann im gesamten Quartier verbraucht werden, allerdings weiterhin nur wenn keine Durchleitung durch ein Netz erfolgt. Wir setzen uns allerdings weiterhin dafür ein, dass Mieterstrom gleichgestellt mit der Eigenversorgung als einfache Direktlieferung möglich wird.

Die Leerstellen im EEG 2021:

  • Die Eigenversorgung bleibt weiterhin auf Individuen beschränkt. Entgegen des Europarechts werden im EEG weiterhin gemeinsam handelnde Eigenversorger*innen nicht berücksichtigt und somit diskriminiert. Wir fordern eine Gleichstellung von gemeinsam handelnden mit individuellen Eigenversorger*innen.

  • Energy Sharing bleibt vorerst nur ein Prüfauftrag. Es muss endlich möglich gemacht werden, dass Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften den gemeinsam erzeugten Strom auch gemeinsam nutzen können. Dies gebietet auch das Europarecht.

  • Die Bundesregierung setzt weiterhin auf Ausschreibungen. Sie verschärft die Situation sogar, indem Solaranlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt entweder in die Ausschreibung können, ohne darin eine Eigenversorgung nutzen zu dürfen, oder eine Marktprämie auf Überschussstrom erhalten, aber nur für maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge. Dies benachteiligt große Dachflächen mit wenig Eigenverbrauch. Bei der Windenergie wird die Erreichung der ohnehin viel zu niedrigen Ziele durch die Reduzierung der Ausschreibungsmenge bei „drohender Unterzeichnung“ nochmal sehr viel unwahrscheinlicher. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Solaranlagen bis 1 MW und Windparks bis 18 MW nicht ausgeschrieben werden, sondern eine planbare Marktprämie erhalten.

  • Mit einem Entschließungsantrag werden viele Weiterentwicklungen des EEG in die Zukunft verschoben. Somit bleibt das EEG 2021 Stückwerk und verkennt die riesige Herausforderung des Klimaschutzes. Die Ausbaupfade sollen erst im ersten Quartal 2021 an das neue Klimaschutz-Ziel der EU angepasst werden. Wir sind der Meinung, dass statt immer neuer Ausbaudeckelungen endlich die Fesseln des EEG gelöst und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien freie Fahrt eingeräumt werden müssen.