Energierechtliche Stellungnahme vorgestellt - Neue Richtlinie der EU stärkt Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien

Philipp Boos stellte heute gemeinsam mit den BBEn-Vorständen René Mono und Malte Zieher auf einer Pressekonferenz in Berlin seine energierechtliche Stellungnahme zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird die Europäische Union das Recht auf erneuerbare Eigenversorgung europaweit verankern. Die Stellungnahme des auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalts zeigt nun, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie diverse Änderungen vornehmen muss. Dies öffnet die historische Chance, dass bisher passive Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig massenhaft zu aktiven Eigenversorgern werden können. Der Energierechtler sieht zukünftig Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. „Die EE-Eigenversorgung aus Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt muss von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden. Das gilt jedenfalls, sofern für die Anlage keine Förderung nach dem EEG oder KWKG in Anspruch genommen wird“, so Dr. Philipp Boos auf der Pressekonferenz.

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