Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes eingreicht

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende April einen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erarbeitet, zu welchem Verbände bis einschließlich heute Stellung beziehen konnten. Das Gesetz soll im Frühjahr in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.

Zwei Punkte wiegen schwer. Hervorzuheben ist zum einen das Ziel der Stromsteuerbefreiung aus Anlagen mit lediglich weniger als einem Megawatt, der in unmittelbarer Nähe zur Anlage entnommen wurde. Noch schwerwiegender fällt zum anderen der Einschnitt für erneuerbare Energien, dass nur noch Strom von der Steuer befreit ist, wenn der Anlagenbetreiber pro Kalenderjahr weniger als 20 Megawattstunden Strom erzeugt. Die Begründungen seitens des BMF können nicht überzeugen und erwecken den Eindruck eines weiteren Schritts gegen die dezentralen Energiwende.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier nachzulesen.