Stellungnahme des Bündnis Bürgerenergie zum BMWi-Eckpunktepapier zu Ausschreibungen

Bürgerenergie nicht in Ausschreibungen zwingen!

Berlin, 30. September 2015: Das Bündnis Bürgerenergie e.V. weist in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung Erneuerbarer-Energien-Anlagen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf die große energiewirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung der Bürgerenergie hin. Die Bundesregierung wird nachdrücklich aufgefordert, kleinere Anlagen (unter 6 MW bzw. sechs Erzeugungseinheiten bei Windenergie an Land und unter 1 MW bei allen anderen Anlagen) entsprechend der Vorgaben der EU-Beihilfeleitlinien für Umwelt und Energie von Ausschreibungen auszunehmen. Strom aus solchen Anlagen soll weiterhin eine Marktprämie bekommen. Nur so ist es möglich, Bürgerenergie und Akteursvielfalt auf dem Energiemarkt zu erhalten, da Ausschreibungen kleinere Akteure systematisch gegenüber größeren Marktplayern benachteiligen.

Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt insofern, dass das Bundeswirtschaftsministerium für PV-Dachanlagen diese Spielräume der EU-Beihilfeleitlinien auszunutzen will. Umso unverständlicher ist, dass das Ministerium sich weigert, die von der EU-Kommission vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten für Bürgerwindparks zu nutzen.   

Ausschreibungen stellen eine existenzielle Bedrohung für Bürgerenergie dar, da diese dabei in eine ungleiche Wettbewerbssituation gezwungen wird:
•    Zum einen werden durch Ausschreibungen neue Risiken in den Markt eingeführt, mit denen Bürgerenergie-Akteure deutlich schlechter umgehen können als große Akteure, die die Risiken diversifizieren und dadurch ausgleichen können.
•    Zum zweiten sieht das Eckpunktepapier vor, dass die Stromgestehungskosten das alleinige Kriterium für die Vergabeentscheidung von Förderungsrechten sein sollen. Dabei werden jedoch die Systemvorteile und das erhebliche Innovationspotenzial von Bürgerenergie, den Strom aus kleineren Erneuerbare Energien-Anlagen in dezentrale Nutzungskonzepte vor Ort zu integrieren, nicht berücksichtigt.

Wenn die Bundesregierung kleinere Anlagen nicht von Ausschreibungen ausnimmt, gefährdet sie ohne Not die Akteursvielfalt auf dem Markt für Erneuerbare Energie-Anlagen und die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Sie setzt damit ihre Akzeptanz in der Bevölkerung auf das Spiel. Eine schon jetzt absehbare Folge würde sein, dass Bürgerenergie und Bürgerengagement zugunsten großer Energieunternehmen verdrängt werden.
Dadurch würde die Energiewende auch teurer, als es notwendig wäre. Dies liegt nicht nur an den Kosten für das Risiko, das durch Ausschreibungen in den Markt eingeführt wird. Vielmehr werden sich bei Ausschreibungen vor allem große Anlagen großer Marktakteure durchsetzen. Der dort produzierte Strom ist bedeutend schwerer in das System zu integrieren. Die Systemkosten werden also durch Ausschreibungen rapide ansteigen. Ausnahmen für Bürgerenergie würden dies zumindest teilweise kompensieren.

Forderungen des Bündnis Bürgerenergie im Überblick:
•    Die vollständige Ausnutzung der in Randnummer 127 der EU-Leitlinien über staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie vorgesehenen Freigrenzen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (unter 6 MW bzw. sechs Erzeugungseinheiten bei Windenergie an Land und unter 1 MW bei allen anderen Anlagen)
•    Die Zielerreichung bei der Akteursvielfalt muss anhand von klaren Kriterien nachvollziehbar überprüfbar sein und regelmäßig evaluiert werden. Hier muss das Ministerium dringend nachbessern.
•    Bei anstehenden Repoweringprojekten bei Wind onshore sollte als begleitendes Instrument dringend eine Bürgerquote in das Ausschreibungsdesign eingearbeitet werden. Gerade in Norddeutschland sind die bestehenden Windenergieanlagen ganz überwiegend in Bürgerhand.
•    Auch PV-Freiflächenanlagen unter 1 MW sollten von Ausschreibungen ausgenommen werden.
•    Projekte, die auf den Verbrauch von erneuerbarem Strom in unmittelbarer Nähe setzten, sollten diesen energiewirtschaftlichen Vorteil auch in Ausschreibungsverfahren einbringen können.
•    Der Ausschluss von Eigenverbrauch bei PV-Anlagen über 1 MW ist aus Sicht des Bündnis Bürgerenergie e.V. nicht zielführend und verhindert sinnvolle Geschäftsmodelle für die Weiterentwicklung der Energiewende. Eigenverbrauch ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Systemintegration von erneuerbarem Strom. Der Ausschluss von Eigenverbrauchsanlagen aus der Ausschreibung sollte deshalb korrigiert werden.

Die Stellungnahme des Bündnis Bürgerenergie finden Sie hier.

Foto: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie e.V.