Beim Mieterstrom und bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kommt der Strom direkt von der Solaranlage auf dem eigenen Dach in die Wohnungen. So kommt auch in Städten die Energiewende voran, wo die meisten Menschen zur Miete wohnen. Das Potenzial ist riesig: Rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland könnten so versorgt werden. Damit ließe sich ein Drittel des gesamten Solar-Ausbaus erreichen, den Deutschland sich vorgenommen hat.
Mieter*innen bekommen so sauberen Strom aus der Nachbarschaft, der oft auch noch günstiger ist. Man muss dafür weder ein eigenes Haus besitzen noch unbedingt selbst Geld investieren – so können wirklich alle bei der Energiewende mitmachen. Da der Strom direkt im Haus bleibt und nicht durch das öffentliche Netz fließen muss, entfallen viele Gebühren und Abgaben. Das macht die Stromrechnung spürbar kleiner. Zur Erklärung: Normalerweise zahlt jede Person sogenannte Netzentgelte – das ist eine Art ‚Straßengebühr‘ für die Nutzung der Stromleitungen. Wenn man aber seine eigenen ‚Leitungen‘ im Haus nutzt, spart man sich das.
Gleichzeitig wird das Gebäude moderner und wertvoller. Wer mitmacht, erlebt die Energiewende ganz direkt – jedes Mal, wenn er zu Hause den Stecker in die Dose steckt und weiß, woher der Strom kommt.
Wie unterscheiden sich Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom-Modell verkauft ein Anlagenbetreiber (z.B. Vermieter oder Energiegenossenschaft) den Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner*innen. Die Bewohner*innen haben einen eigenen Stromvertrag für ihre Vollversorgung, wenn sie mitmachen. Der Strom ist oft günstiger, weil ein Teil der Netzentgelte und Abgaben entfällt, aber es bleibt ein klassisches Lieferanten-Modell.
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung behalten die Bewohner*innen ihren Stromliefervertrag und beziehen Solarstrom vom Dach. Sie bleiben Kund*innen ihres bisherigen Stromanbieters und beziehen nur den Reststrom aus dem öffentlichen Netz.
Der Hauptunterschied liegt also darin, dass Mieterstrom ein Liefermodell mit eigenem Tarif ist, während die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein gemeinschaftliches Nutzungsmodell darstellt. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist meist einfacher in der Organisation und spart mehr Abgaben, Mieterstrom bietet dafür einen klaren, vertraglich geregelten Mieterstromtarif.