10.07.2026
Gebäude-modernisierungsgesetz: Unveränderte Bio-Treppe gefährdet Bürgerenergie-Wärmenetze
Das 100-Prozent-Ziel für 2045 ist richtig. Der unrealistische Umstiegspfad schafft jedoch falsche Sicherheit und kann gemeinschaftliche Wärmeprojekte verhindern
Berlin, 10. Juli 2026. Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt, dass der Bundestag mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz das Ziel einer vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 verankert hat. Die entscheidende Schwäche des Regierungsentwurfs bleibt jedoch bestehen: Die sogenannte Bio-Treppe wurde nicht angepasst. Sie steigt zunächst zu langsam an und verlangt anschließend einen Sprung von 60 Prozent im Jahr 2040 auf 100 Prozent im Jahr 2045. Das vermittelt Gebäudeeigentümer*innen eine trügerische Perspektive für neue Gas- und Ölheizungen – und gefährdet damit die notwendigen Anschlusszahlen für Bürgerenergie-Wärmenetze.
„Die unveränderte Bio-Treppe gefährdet Bürgerenergie-Wärmenetze ganz konkret: Damit ein gemeinschaftliches Wärmenetz finanziert und gebaut werden kann, braucht es bereits vor der Investitionsentscheidung eine verbindliche Mindestzahl an Anschlussnehmenden. Entscheiden sich zu viele Eigentümer*innen noch einmal für eine individuelle Gas- oder Ölheizung, wird das Wärmenetz nicht einfach kleiner oder etwas weniger wirtschaftlich – es kommt womöglich überhaupt nicht zustande. Wer Wärmenetze will, darf deshalb keine falsche Sicherheit für fossile Einzelheizungen schaffen“, sagt Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation beim Bündnis Bürgerenergie.
Das Bündnis Bürgerenergie hatte bereits im Mai gefordert, die Bio-Treppe gleichmäßiger und ambitionierter auszugestalten. Frühzeitig höhere Anteile erneuerbarer Brennstoffe würden einen verlässlicheren Entwicklungspfad schaffen und den extremen Anpassungsdruck kurz vor 2045 vermeiden. Dennoch bleibt die letzte konkret geregelte Stufe bei 60 Prozent im Jahr 2040. Wie innerhalb der anschließenden fünf Jahre die vollständige Umstellung erreicht werden soll, überlässt das Gebäudemodernisierungsgesetz einem späteren Gesetz.
Das 100-Prozent-Ziel für 2045 schließt damit zwar eine offensichtliche Lücke des ursprünglichen Entwurfs. Der Weg dorthin bleibt jedoch offen. Es fehlen klare Zwischenstufen sowie belastbare Annahmen dazu, in welchen Mengen die benötigten Brennstoffe verfügbar sein werden und zu welchen Preisen sie angeboten werden können. Klimaneutrale Gase und Öle werden nicht kurzfristig in praktisch unbegrenzten Mengen zur Verfügung stehen.
Damit wiegt das Gesetz Gebäudeeigentümer*innen in falscher Kostensicherheit. Es vermittelt den Eindruck, dass der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung weiterhin eine langfristig kalkulierbare Entscheidung sei. Tatsächlich können die wachsende Nachfrage nach knappen Brennstoffen und die steigenden gesetzlichen Anforderungen erhebliche Kostenrisiken verursachen. Diese drohen insbesondere Mieter*innen zu belasten, die weder über die eingebaute Heizung noch über den später eingesetzten Brennstoff entscheiden können.
„Bürgerenergie-Wärmenetze benötigen lange Vorlaufzeiten, hohe Anfangsinvestitionen und verbindliche Anschlussentscheidungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hätte deshalb ein klares Signal gegen weitere langfristige Bindungen an individuelle Gas- und Ölheizungen setzen müssen. Die Bundesregierung muss spätestens mit dem angekündigten Folgegesetz einen gleichmäßigen und verlässlichen Umstiegspfad bis 2045 schaffen. Andernfalls drohen gemeinschaftliche Wärmeprojekte an fehlenden Anschlüssen zu scheitern, bevor sie überhaupt gebaut werden können“, so Uphoff.
