28.07.2026
Verbände und Genossenschaften warnen: EEG-Novelle und Netzanschlusspaket gefährden Bürgerenergie und Energy Sharing
Berlin / Aachen, 28.07.2026. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), und weitere Organisationen kritisieren den Entwurf der EEG-Novelle 2027 und des Netzanschlusspakets scharf. Statt Bürgerenergie zu stärken, drohen zentrale Regelungen den Ausbau dezentraler Solarenergie auszubremsen und das erst vor wenigen Wochen eingeführte Energy Sharing massiv zu erschweren. Während die Kosten fossiler Energie steigen und die Folgen der Erderhitzung immer spürbarer werden, entzieht der Entwurf ausgerechnet denen die Grundlage, die selbst erzeugten Strom günstig und lokal verfügbar machen wollen.
Konkret richtet sich die Kritik vor allem gegen drei Punkte: Die EEG-Novelle schafft die fixe Einspeisevergütung ab und senkt zugleich die Grenze, ab der Anlagen ihren Strom selbst vermarkten müssen – obwohl es für kleine Anlagen bislang kaum nutzbare Direkt-vermarktungsangebote gibt. Das Netzanschlusspaket macht den Netzanschluss in großflächig ausgewiesenen „kapazitätslimitierten“ Netzgebieten davon abhängig, dass Betreiber auf die Entschädigung für abgeregelten Strom verzichten; zwei unabhängige Rechtsgutachten halten diesen Redispatch-Vorbehalt für europarechtswidrig. Hinzu kommt, dass Anlagenbetreiber künftig über Baukostenzuschüsse an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden können.
Aus Sicht der Verbände und Genossenschaften steht der Gesetzentwurf im Widerspruch zu den europäischen Zielen, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen als aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer unmittelbar von den Vorteilen der Energiewende profitieren – etwa durch günstigeren, selbst erzeugten Strom – statt lediglich Empfängerinnen und Empfänger einer von wenigen Akteuren dominierten Energieversorgung zu bleiben. Während Energy Sharing in Deutschland, im Gegensatz zu vielen EU-Mitgliedstaaten, praktisch noch am Anfang steht, soll ausgerechnet der gesetzlich verankerte Bericht zur Bürgerenergie entfallen. Gleichzeitig steigen mit dem Netzanschlusspaket die wirtschaftlichen Risiken für Bürgerenergiegesellschaften, Energiegenossenschaften und kommunale Projekte.
"Mit der einen Hand führt die Bundesregierung Energy Sharing ein, mit der anderen verschlechtert sie die Rahmenbedingungen für genau diejenigen, die dieses Modell umsetzen sollen. Das passt nicht zusammen", sagt Frank Späte, Präsident der DGS.
Energy Sharing wurde zum 1. Juni 2026 gesetzlich eingeführt. In der Praxis verhindern jedoch bislang fehlende standardisierte Marktprozesse, hohe organisatorische Anforderungen und zusätzliche Kosten eine breite Umsetzung. Die Europäische Kommission fordert deshalb ausdrücklich den Abbau solcher Hürden sowie ein systematisches Monitoring der Entwicklung. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nach Auffassung der Verbände jedoch die gegenteiligen Signale. Energy Sharing setzt voraus, dass Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und schnell einen Netzanschluss erhalten. Genau diese beiden Grundlagen schwächen EEG-Novelle und Netzanschlusspaket – das neue Bürgerrecht liefe damit ins Leere, bevor es in der Praxis überhaupt angekommen ist.
Auch das Netzanschlusspaket sehen die Verbände kritisch. Der Verzicht auf Entschädigung bei Abregelung und mögliche Baukostenzuschüsse treffen Projekte, die von Bürgerinnen und Bürgern, Energiegenossenschaften oder Kommunen getragen werden, besonders hart: Sie sind an ihre Region gebunden und können nicht auf andere Standorte ausweichen, und sie können Ertragsausfälle nicht über ein großes Projektportfolio ausgleichen. Damit geraten ausgerechnet diejenigen unter Druck, die privates Kapital mobilisieren, regionale Wertschöpfung schaffen und die Akzeptanz der Energiewende stärken.
"Wer Bürgerenergie mehr Risiken und höhere Kosten aufbürdet, bremst nicht nur einzelne Projekte. Er gefährdet ein Erfolgsmodell der Energiewende, das seit Jahren für Akzeptanz, Investitionen und regionale Wertschöpfung sorgt, während andere europäische Staaten Energiegemeinschaften zum festen Bestandteil ihrer Energiepolitik gemacht haben", sagt Harald Uphoff vom BBEn.
Die Verbände fordern die Bundesregierung auf,
Energy Sharing durch einfache und standardisierte Marktprozesse endlich praxistauglich zu machen,
Bürgerenergie beim Netzanschluss vor zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken zu schützen und den Redispatch-Vorbehalt zu streichen,
die Verbraucherrechte auf faire und diskriminierungsfreie Teilhabe an Energy Sharing zu stärken, damit der gesellschaftliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor kommerziellen Einzelinteressen erhält.
das Monitoring von Bürgerenergie und Energy Sharing fortzuführen und auszubauen.
"Deutschland braucht mehr Bürgerenergie – nicht mehr Hürden. Die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket müssen dazu beitragen, dass Menschen selbst Teil der Energiewende werden können. Die vorliegenden Entwürfe erreichen das Gegenteil", fasst Susanne Jung Geschäftsführerin des SFV, zusammen.
