14.10.2026
BBEn fordert Wiederaufstockung des Förderprogramms KfW 432 zur Finanzierung einer starken kommunalen und bürgergetragene Wärmewende
Förderprogramme sind ein entscheidender Hebel, um Kommunen und Bürgerenergie-gemeinschaften zu befähigen, Wärmenetze aufzubauen und so eine erneuerbare Wärmeversorgung für Bürger*innen vor Ort zu ermöglichen. Das Programm KfW 432 ist dabei das zentrale Fördermittel für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung — doch es ist seit Mai 2026 ausgeschöpft. Eine Wiederaufstockung ist derzeit nicht vorgesehen, auch nicht im Haushalt 2027.
Das Förderprogramm („Energetische Stadtsanierung") nimmt in der Kooperation zwischen Kommunen und Bürgerenergiegemeinschaften eine Schlüsselrolle ein: Es fördert Sach- und Personalausgaben für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie das Sanierungs-management. Die geförderten „Kümmerer*innen" in den Kommunen bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen Bürgerenergieinitiativen und Kommunalverwaltung. Zwar sind Bürgerenergiegemeinschaften selbst nicht direkt antragsberechtigt, sie können jedoch eng mit der antragsberechtigten Kommunalverwaltung zusammenarbeiten und so direkt in Antragsprozess und Umsetzung eingebunden werden.
Gerade kleine Kommunen, die häufig weder über eigene Stadtwerke noch über ausreichende Ressourcen verfügen, stellt die Umsetzung der Wärmewende vor große Herausforderungen. Hier können Bürgerenergiegemeinschaften als entscheidende Unterstützer wirken: Sie setzen gemeinschaftliche Nahwärmenetze auch im ländlichen Raum um und versorgen so Bürger*innen mit lokaler, sicherer und demokratisch kontrollierter Wärme.
Der BBEn fordert daher die Aufnahme von KfW 432 in den Klimaschutzfonds und eine verlässliche Finanzierung. Deshalb haben wir den gemeinsamen Aufruf von 21 Organisationen mit unterzeichnet.
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