Factsheet: Energy Sharing in Deutschland
18.11.2025
Energy Sharing ermöglicht es, Strom aus Wind- oder Solaranlagen gemeinschaftlich zu nutzen. Energy-Sharing-Anlagenbetreiber können Strom über das öffentliche Netz an Verbrauchende liefern. Hierbei fallen Netzentgelte und Abgaben wie bei allen anderen Stromlieferungen an, ausgenommen ist die Stromsteuer für Anlagen bis 2 MW und in einem räumlichen Zusammenhang von i.d.R. bis zu 4,5 km. Das Factsheet des Bündnis Bürgerenergie erklärt, wie der §42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Energy Sharing in Deutschland regelt und wie Bürokratie und Datenflut die schöne Idee ausbremsen.
