CommunitE

Factsheet: Energy Sharing in Deutschland

18.11.2025

Energy Sharing ermöglicht es, Strom aus Wind- oder Solaranlagen gemeinschaftlich zu nutzen. Energy-Sharing-Anlagenbetreiber können Strom über das öffentliche Netz an Verbrauchende liefern. Hierbei fallen Netzentgelte und Abgaben wie bei allen anderen Stromlieferungen an, ausgenommen ist die Stromsteuer für Anlagen bis 2 MW und in einem räumlichen Zusammenhang von i.d.R. bis zu 4,5 km. Das Factsheet des Bündnis Bürgerenergie erklärt, wie der §42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Energy Sharing in Deutschland regelt und wie Bürokratie und Datenflut die schöne Idee ausbremsen.

Download PDF Datei

Um unsere Webseiten optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern nutzen wir zur Webanalyse Google Analytics und zur Darstellung von geografischen Standorten den Kartendienst Google Maps. Durch Klicken auf „Akzeptieren“ erklärst Du dich damit einverstanden. Unter "Einstellungen" kannst Du die Nutzung der einzelnen Dienste jederzeit aktivieren oder deaktivieren.

Wenn Du nicht zustimmst, findet keine Webanalyse mittels Google Analytics statt und Dir werden keine Karteninformationen angezeigt.

Ablehnen Akzeptieren Einstellungen