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20.02.2026

Verbändeappell: Demokratie vor Ort stärken statt Bürgerenergie ausbremsen – Netzpaket grundlegend überarbeiten

Berlin, 20.02.2026 Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) warnt gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) vor gravierenden Folgen des bekannt gewordenen Entwurfs zum sogenannten Netzpaket. Nach Einschätzung der Verbände gefährden die geplanten Regelungen die Planungssicherheit und Investitionsbedingungen für dezentrale, gemeinschaftlich getragene Energieprojekte in ganz Deutschland. Deshalb müsse das Netzpaket grundlegend überarbeitet werden. 

Der aktuelle Deutschlandmonitor 2025 zeigt, dass viele Menschen das Gefühl haben, politische Prozesse funktionierten nicht mehr verlässlich oder führten nicht zu tragfähigen Ergebnissen. „Bürgerenergie ist praktische Demokratie: Hier entscheiden Menschen vor Ort transparent, gemeinschaftlich und pragmatisch und kommen zu Lösungen, die breit getragen werden“, erklärt Harald Uphoff, Vorstand Politik des Bündnis Bürgerenergie.  

„Wer die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg führen will, muss Investitionssicherheit gewährleisten. Der vorliegende Entwurf verschiebt jedoch Risiken einseitig auf Anlagenbetreiber und erweitert die Entscheidungsspielräume der Netzbetreiber zulasten von Bürgerenergieprojekten – ein regulatorisches Bremsmanöver für die Energiewende von unten.“ 

Kritisch sehen die Verbände insbesondere drei Punkte: 

Redispatch-Vorbehalt: Netzgebiete sollen bereits dann als „kapazitätslimitiert“ gelten können, wenn im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge abgeregelt wurden. Neue Anlagen würden dort bis zu zehn Jahre lang keine Entschädigung bei netzbedingten Abschaltungen erhalten. Das bislang kalkulierbare Netzrisiko würde vollständig auf Anlagenbetreiber verlagert – mit existenziellen Folgen für kleinere und mittlere Akteure. 

Entzug genehmigter Netzanschlusskapazitäten: Netzbetreiber sollen bereits zugesagte Anschlusskapazitäten unter bestimmten Bedingungen wieder entziehen können. Für lokal finanzierte Projekte von Genossenschaften, Kommunen oder regionalen Zusammenschlüssen untergräbt dies die wirtschaftliche Grundlage und verhindert eine verlässliche Projektplanung. 

Baukostenzuschüsse: Anlagen- und Speicherbetreibende sollen stärker an Netzausbaukosten beteiligt werden. Zusätzliche Baukostenzuschüsse verteuern Investitionen und treffen insbesondere kleinere, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte. Die bewährte Verantwortungsteilung zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern würde zulasten dezentraler Akteure verschoben. 

Erneuerbare Energien stehen nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse. Dieses Interesse erfordert stabile und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen – gerade für die vielen Bürgerinnen und Bürger, die die Energiewende vor Ort tragen und finanzieren. 

„Statt die dezentrale erneuerbare Stromerzeugung auszubremsen, müssen Netzausbau und Netzanschluss, Flexibilisierung und netzdienlicher Speicherausbau beschleunigt werden“, so Uphoff.  

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Ihr Ansprechpartner

Harald Uphoff

Vorstand Politik

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