CommunitE

07.05.2026

Rat für Bürgerenergie sieht Gefahr für Energiewende und die Bürgerenergie

Hirschaid/Berlin, 7. Mai 2026 Erneut zeigt der Krieg im Nahen Osten und die hohen Preise für Öl und Gas: Fossile Importe bedrohen die Versorgungssicherheit in Deutschland und kosten unsere Volkswirtschaft viele Milliarden. Parallel dazu, unternimmt die Bundesregierung sämtliche Schritte, um die Energiewende im Strom- wie im Wärmesektor auszubremsen. Anlässlich dieser Entwicklungen sieht sich der Rat für Bürgerenergie - des Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) - alarmiert. Er tagte heute in Hirschaid, Bamberg. 

Gerade in Zeiten multipler globaler Krisen zeigt sich der Wert einer dezentralen, erneuerbaren Energie­versorgung. Bürgerenergie leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie stärkt die Versorgungssicherheit, stabilisiert Kosten und fördert lokale Wirtschaftskreisläufe. Diese positiven Effekte gilt es stärker sichtbar zu machen und politisch konsequent zu unterstützen. 

Denn die Energiewende in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte, die maßgeblich von Bürger*innen vor Ort getragen wurde und wird. In den vergangenen Jahrzehnten gab es unzählige positive Entwicklungen: Hunderttausende neue Arbeitsplätze sind entstanden, die regionale Wertschöpfung wurde gestärkt, Kommunen erhielten zusätzliche finanzielle Mittel und die Energie­versorgung ist unabhängiger und resilienter geworden. Bürgerenergieprojekte ermöglichen es Menschen, die Transformation aktiv mitzugestalten und demokratisch mitzuentscheiden. Das ist ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Akzeptanz und langfristigen Erfolg und ein wichtiger Beitrag, um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.  

Umso besorgniserregender betrachtet der Rat die Entwürfe zum Netzanschlusspaket sowie zur EEG-Novelle aus dem Bundes­wirtschafts­ministerium. Diese würden, wenn sie Realität werden, essenzielle Rahmenbedingungen für Bürgerenergieprojekte verschlechtern. Dies steht im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der ausdrücklich die Stärkung der Bürgerenergie vorsieht.  

Die Forderung nach mehr Markt und Technologieoffenheit mag berechtigt sein. Sie muss dann aber auch für alle gelten. Der Entwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG, „Kraftwerksstrategie“), ist weder auf Markt und Wettbewerb ausgerichtet, da es nur einen Wettbewerb um Fördermittel gibt, bei dem nicht mal Oligopole verhindert werden, noch ist er technologieoffen, weil Batterien mit unsinnigen Auflagen aus dem Wettbewerb herausgehalten werden.  

Auf der anderen Seite sollen kleine PV-Anlagen in die Direktvermarktung gezwungen werden, ohne dass es überhaupt wirtschaftliche Angebote gibt. Die Entscheidung über den Netzzugang für Erneuerbare Energien-Anlagen ohne Not droht wieder vollständig in der Hand der Netzbetreiber zu liegen, wie es in der Zeit vor dem EEG der Fall war. Der Bau neuer Gasheizungen droht wieder erlaubt zu werden, wodurch es Bürgerenergiegemeinschaften unnötig schwer gemacht wird, gemeinschaftliche Wärmeversorgung zu verwirklichen. 

Markorientierung muss also nicht nur für die Marktrisiken, sondern auch für Marktchancen gelten. Und sie muss alle Technologien einbeziehen. Ein zentraler Hebel für die Weiterentwicklung der Bürgerenergie ist der faire und verlässliche Marktzugang. 

Bürgerenergie ist kein Nischenphänomen und kein politisches Zugeständnis, sondern ein zentraler Pfeiler einer nachhaltigen, resilienten und demokratischen Energiezukunft. Sollen die Potenziale der Bürgerenergie gehoben werden, braucht es einen strategischen ganzheitlichen Ansatz, der kurzfristige Entwicklungen korrigiert und eine langfristige Perspektive entwickelt.  

Der Rat für Bürgerenergie fordert deshalb: 

  1. Die Entwürfe zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz („Kraftwerksstrategie“), zum Netzanschlusspaket sowie zur EEG-Novelle müssen grundlegend überarbeitet und zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung auf eine bürgerliche Energiewende ausgerichtet werden. Gleiches gilt für das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. 

  2. Die Bundesregierung sollte eine Bürgerenergiestrategie gemeinsam mit den Bürgerenergie-Akteuren entwickeln

  3. In der Strategie sollten für die Handlungsfelder Strom, Wärme und Mobilität systematisch alle Hemmnisse für bürgerliche und gemein­schaftliche Geschäftsmodelle aufgeführt und Maßnahmen sowie ein Zeitplan für ihre Beseitigung benannt werden.

  4. Die Ergebnisse sollte die Bundesregierung auf einem Bürgerenergie-Gipfel der Öffentlichkeit vorstellen  

Die positive Erzählung der Energiewende muss wieder stärker in den Mittelpunkt rücken: Es gilt, die erreichten Fortschritte sichtbar zu machen und die vielfältigen Vorteile – von regionaler Wertschöpfung über gesellschaftliche Teilhabe bis hin zur Sicherung der Energie­versorgung – klar zu benennen. 

Der Rat für Bürgerenergie unterstützt als Beirat die Arbeit des BBEn mit der vielfältigen Erfahrung und dem breiten Fachwissen seiner Mitglieder. Das BBEn organisiert Bürger*innen hinter zahlreichen Erneuerbaren Energieprojekten in ganz Deutschland. Der Rat für Bürgerenergie fördert durch sein Netzwerk die Weiterentwicklung der Idee der Bürgerenergie. Er besteht aus Expert*innen aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Forschung im Bereich Energiewende.  

Im Namen des Rats für Bürgerenergie, unterzeichnet von: 

Dr. Franziska Mey 

Horst Leithoff 

Dr. Janina Messerschmidt 

Klaus Mindrup 

Prof. Dr. Volker Quaschning 

Sophia Göppel-Kraft 

Dr. Barbara Breitschopf 

Kristina Wittig 

Jörg Dahlke  

Bärbel Höhn 

Ihr Ansprechpartner

Harald Uphoff

Vorstand Politik

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