06.05.2026
Bürgerenergie als Rückgrat der Wärmewende: Bündnis Bürgerenergie fordert Nachbesserungen bei Wärmeplanung und Gebäudemodernisierung
Berlin, 06.05.2026 – Das Bündnis Bürgerenergie fordert deutliche Nachbesserungen an den geplanten Novellen des Wärmeplanungsgesetzes und des Gebäudemodernisierungs-gesetzes. Aus Sicht des Verbandes drohen mit beiden Vorhaben Fehlsteuerungen, die gemeinschaftliche Investitionen in erneuerbare Wärme erschweren und das Potenzial von Bürgerenergiegemeinschaften für eine bezahlbare, sozial gerechte und breit akzeptierte Wärmewende ungenutzt lassen.
„Mit Wärmeplanung und Gebäudemodernisierung stellt die Bundesregierung derzeit zentrale Weichen für die Wärmewende. Beide Gesetzentwürfe bleiben jedoch hinter dem Notwendigen zurück: Bürgerenergie wird in der Wärmeplanung nicht systematisch eingebunden, während beim Gebäudemodernisierungsgesetz die Planungssicherheit für gemeinschaftliche Wärmenetzbetreiber geschwächt wird“, sagt Harald Uphoff, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie.
Wärmeplanung: Beteiligung stärkt Kommunen – auch kleine
Mit Blick auf die heute endende Verbändeanhörung zum Wärmeplanungsgesetz begrüßt das Bündnis ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, kleinere Kommunen mit vereinfachten Verfahren zu entlasten. Daraus jedoch abzuleiten, Beteiligung und gemeinschaftliche Wärmenetzlösungen zurückzufahren, ist falsch. Gerade kleinere Kommunen können davon profitieren, wenn Bürgerenergiegemeinschaften frühzeitig in Planung, Finanzierung und Umsetzung eingebunden werden. Sie bringen Kapital, Umsetzungskompetenz und gesellschaftliche Akzeptanz zusammen – genau die Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Wärmewende vor Ort notwendig sind.
Kritisch sieht das Bündnis, dass Bürgerenergieakteure im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bislang weder verpflichtend identifiziert noch strukturiert beteiligt werden sollen. Damit droht ein zentraler Erfolgsfaktor der Wärmewende außen vor zu bleiben.
Das Bündnis Bürgerenergie fordert deshalb, Bürgerenergiegemeinschaften in allen Phasen der kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen, geeignete Akteure systematisch zu identifizieren und Teilhabe- sowie Sozialkriterien bei der Auswahl von Wärmeversorgungsoptionen stärker zu gewichten.
Gebäudemodernisierung: Gemeinschaftliche Wärmelösungen brauchen Perspektive
Auch mit Blick auf die gestern gestartete Verbändeanhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz sieht das Bündnis erheblichen Nachbesserungsbedarf. Bereits bei Vorlage der Eckpunkte hatte das Bündnis vor einem Verlust an Planungssicherheit für gemeinschaftliche Wärmelösungen gewarnt. Diese Sorge bestätigt sich mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf.
Für Bürgerenergiegemeinschaften schaffen die vorgesehenen Regelungen vor allem Unsicherheit für gemeinschaftliche Wärmeprojekte. Quartierslösungen, Nahwärmenetze oder gemeinschaftlich organisierte dezentrale Versorgungsmodelle erfordern lange Vorlaufzeiten, hohe Anfangsinvestitionen und die verbindliche Beteiligung vieler Haushalte. Werden fossile Heizoptionen politisch weiter offengehalten, sinkt der Anreiz, sich frühzeitig an gemeinschaftlichen Wärmelösungen zu beteiligen – und zentrale Geschäftsmodelle der Bürgerenergie verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage.
Die Bio-Treppe, die stattdessen für den Einsatz erneuerbarer Wärme sorgen soll, reicht in der aktuellen Fassung nicht aus, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Sie setzt keine ausreichenden Anreize für einen zügigen Umstieg auf erneuerbare Wärme. Damit droht ein Regelungsrahmen, der fossile Pfadabhängigkeiten verlängert, statt Investitionen in klimaneutrale Wärmeversorgung verlässlich zu beschleunigen.
Stattdessen braucht es im Gebäudemodernisierungsgesetz verlässliche Rahmenbedingungen, die gemeinschaftliche Investitionen in erneuerbare Wärmelösungen fördern statt ausbremsen.
Bürgerenergiegemeinschaften sind bereits heute ein tragender Pfeiler der dezentralen Energiewende. Bundesweit betreiben rund 300 Initiativen Wärmenetze, versorgen tausende Haushalte mit erneuerbarer, bezahlbarer Wärme, mobilisieren privates Kapital vor Ort und stärken die regionale Wertschöpfung. Dieses Potenzial muss in beiden Gesetzesvorhaben konsequent mitgedacht und politisch gestärkt werden.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
