Neue Beihilfeleitlinien der EU: Die Bundesregierung muss die Bürgerenergie nun weitgehend von den Ausschreibungen ausnehmen

Berlin, 22. Dezember 2021. Die Europäische Kommission hat am gestrigen 21. Dezember die zukünftigen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen veröffentlicht. Sie sehen vor, dass die Bürgerenergie weitgehend von Ausschreibungen befreit werden kann. Die neuen Leitlinien gelten ab Januar 2022.

Die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen bestimmen, welche Fördermechanismen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Klima-, Umweltschutz- und Energieprojekte gewähren können. Insbesondere für die Einspeisevergütungen und Marktprämien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden, sind sie maßgebend. In der neuesten Fassung der Leitlinien ermöglicht die EU, dass Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von Ausschreibungen ausgenommen werden können.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass im Rahmen des europarechtlich Möglichen die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie verbessert werden und die De-minimis-Regelungen ausgeschöpft werden. „Die neuen Beihilfeleitlinien sind eine riesige Chance“, bewertet Malte Zieher, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie, die Veröffentlichung der EU-Kommission. „Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nun unverzüglich nachkommen und alle Bürgerenergie-Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von den Ausschreibungen ausnehmen. Dazu muss sie in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schleunigst eine europarechtskonforme Definition von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vorlegen“.

Das Bündnis Bürgerenergie fordert, dass natürliche Personen in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mindestens 60 Prozent des Eigenkapitals und 60 Prozent der Stimmrechte halten müssen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sollten zudem ein öffentliches Angebot an Bürger*innen machen und dadurch auf eine Mindestbeteiligung von 50 natürlichen Personen kommen müssen.

Pressekontakt:

Bündnis Bürgerenergie e.V.
Malte Zieher
Vorstand BBEn
Tel.: 01577 9212344
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