Schwarz-Rot beschließt Gesetz gegen Bürgerenergie

Berlin, 24.06.2014: Bürgerenergie wird es künftig in Deutschland viel schwerer haben: Nach heutiger Beschlusslage in den EEG-Verhandlungen soll der Eigenverbrauch ab dem Jahr 2015 mit 30 Prozent der EEG-Umlage belastet werden, steigend bis 2017 auf 40 Prozent. „Es bleibt nur die Hoffnung, dass wenigstens alle Anlagen unter 10 kW davon ausgenommen bleiben, um die größten bürokratischen Hürden abzufedern“, sagt Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. Zudem ist vorgesehen, dass Strom aus regenerativen Anlagen nicht als Grünstrom, sondern – nicht unterscheidbar von Kohlestrom – anonym vermarktet werden muss. „Für Bürgerenergie ist das ein schwerer Rückschlag“, kritisiert Banning.

Dabei ist Bürgerenergie das Zugpferd der Energiewende. Fast jede zweite Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren wird durch Anlagen in Bürgerhand produziert. „Das Bekenntnis zur Bürgerenergie, immer wieder von Politikern und auch Energieminister Gabriel vorgetragen, hat sich im Gesetzestext in Luft aufgelöst. Schlimmer noch, im neuen EEG gibt es nur Maßnahmen, die Bürgern den Marktzugang drastisch erschweren und keine einzige, die ihr helfen würde“, kritisiert Banning.

Anreize für eine dezentrale Erzeugung und Direktversorgung mit Bürgerstrom wurden gestrichen. „Direktvermarktungsmodelle, wie sie beispielsweise für die Versorgung von Mietern mit Grünstrom aus der Solaranlage vom eigenen Dach genutzt wurden, werden massiv erschwert. Somit wird es für Mieter erheblich schwerer, Strom aus erneuerbaren Quellen aus ihrer Nähe zu beziehen. Bisher war es möglich und hätte gestärkt werden müssen, Strom zuerst für die Deckung des Bedarfs vor Ort und Überschüsse dann überregional zu nutzen. „Die Bundesregierung vergibt die große und einfach umzusetzende Chance auf eine sozial gerechtere, demokratischere und bedarfsorientierte Energiestruktur. Stattdessen stärkt sie die Marktmacht der großen Stromversorger“, betont Banning.

Verschärft wird das Problem durch die nun eingeführte verpflichtende Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell. Für Bürger, die ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen wollen, wird das System nun viel komplizierter und risikoreicher. Banken werden ihre Anforderungen erhöhen, das Finanzierungsrisiko steigt, die Kosten der Vermarktung und die Abhängigkeit von wenigen großen Stromkonzernen steigen, aber auch hohe Kosten für technische Anforderungen an Steuerbarkeit und Daten werden viele Investitionen zurückhalten. Denn anders als große Anbieter könnten Bürger ihre Risiken nicht breit streuen. „Diese Unsicherheit erstickt Investitionen aus Bürgerhand“, sagt Banning.

Das betrifft noch stärker die geplante Umstellung auf Ausschreibungen ab dem Jahr 2017. „Es gibt weltweit keine Erfolgsmodelle für Ausschreibungen regenerativer Energien. Deutschland wird die schlechten Erfahrungen anderer Länder wiederholen“, kritisiert Banning. Bürger können weder die oft mehrjährige Planungsphase mit hohen Vorlaufkosten noch das Risiko eines Totalausfalls tragen und werden deshalb aus dem Markt gedrängt. „Bürgerenergie als den Treiber der Energiewende aus dem System zu drängen bedeutet aber, die Energiewende als Ganzes enorm auszubremsen. Es verhindert Klimaschutz und untergräbt die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien.“ Bereits seit dem EEG 2012 war der Zubau in der Photovoltaik zu stark gesunken, um eine lebendige und innovative Branche aufrecht zu erhalten. Das jetzt verabschiedete EEG wird das noch verstärken und auch bei Biogas und selbst Windenergie Probleme aufwerfen.

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