Bundesregierung bricht Versprechend für Bürgerenergie: Geplante Ausschreibungsregeln für Ökostrom-Anlagen benachteiligen Projekte von Bürgern

Berlin, 06.11.2014: Derzeit erstellt die Bundesregierung erstmals verbindliche Regeln für die  Ausschreibung von neuen Ökostrom-Anlagen. Ein Pilotverfahren zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist in der Abstimmung. Ein in der Branche kursierender Referentenentwurf sieht gravierende Nachteile für  Bürgerenergie-Projekte vor. Hierzu kommentiert das Bündnis Bürgerenergie:

„Die Bundesregierung hält Ihr Versprechen nicht ein, kleineren Projekten mit direkter Bürgerbeteiligung eine faire Chance im Wettbewerb um neue Windkraft- oder Solaranlagen zu geben“, so Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Bündnis-Bürgerenergie. Entgegen der stets wiederholten Ankündigung von Energieminister Gabriel, die Bürgerenergie vor der direkten Konkurrenz zu großen  Konzernen zu schützen, enthält der vorliegende Entwurf nun gleich mehrere hohe Hürden: So ist für kleinere Akteure weder ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im    Ausschreibungsprozess vorgesehen.

„Der Entwurf würde Bürgerenergie Projekte klar im Wettbewerb gegenüber großen Konzernen benachteiligen, die Kosten  und  Risiken von Ausschreibunge  auf mehrere Projekte verteilen können.  Für uns ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung zum Schutz der Bürgerenergie nicht die  Möglichkeiten ausschöpft, die ihr durch die EU-Vorgaben ermöglicht werden. Stattdessen schafft sie  ohne Not große Nachteile für diese Akteure“, ergänzt Marcel Keiffenheim, Experte für Ausschreibungen beim Bündnis Bürgerenergie. 

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