Satzung des Bündnis Bürgerenergie e.V.

Präambel

Die menschengemachte Erderhitzung erfordert den schnellstmöglichen Umstieg auf eine Lebensweise frei von Treibhausgasen. Strom, Wärme und Mobilität müssen eingespart und zu 100% auf Basis erneuerbarer Energien bereitgestellt werden. Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) betrachtet es als notwendig und möglich, dies bis spätestens 2030 zu erreichen. Die Umsetzung ist herausfordernd und mit einem hohen Bedarf an Dialogprozessen, Beteiligung, wissenschaftlicher Aufarbeitung sowie Bildung und Vernetzung der Akteur*innen verbunden. Dies kann nur mit Bürgerenergie als tragender Säule einer klimafreundlichen Energieversorgung gelingen, durch ein großes Maß an Eigenverantwortung und Teilhabe der Menschen, Bürgerenergiegesellschaften, Genossenschaften, mittelständischen Unternehmen und kleinen Gruppen vor Ort. Diese haben die Energiesystemwende nicht nur initiiert, sondern waren und sind in deren Verlauf die eigentlichen vorantreibenden Kräfte und auch weiterhin das Rückgrat für die notwendige beschleunigte gerechte Energiewende mit hoher Akzeptanz und Beteiligung. In der Kleinteiligkeit und Vielfalt der Bürgerenergie kommen das dezentrale Wesen der Erneuerbaren Energien und die damit verbundenen, demokratischen, sozialen und ökologischen Werte unmittelbar zum Ausdruck. Es entspricht dem Grundverständnis der Bürgerenergie, dass ökonomische Ziele den Interessen der gesamten Gesellschaft dienen müssen. Als Stimme der Bürgerenergie bündelt das Bündnis die gemeinsamen Interessen der Bürgerenergie-Akteur*innen im Diskurs mit der Energiewirtschaft und im politischen Dialog auf kommunaler, nationaler und Europa-Ebene. Als Plattform der Bürgerenergie wirkt das Bündnis als Impulsgeber und Prozessbegleiter zur Gemeinschaftsbildung und Vernetzung. BBEn wirbt auf allen Ebenen dafür, selbstbestimmt mehr Bürgerenergie zu wagen und fördert die dynamische Entwicklung einer „Kultur der Bürgerenergie“.

Zweck des Vereins ist die Förderung

  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes und des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
  • von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO),
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
  • von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO),
  • des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), und
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) durch Anregung, Etablierung und Unterstützung einer auf regenerative und auf dezentrale Strukturen ausgerichteten Energieversorgung, die demokratischen, sozialen und ökologischen Werten entspricht.

Finden Sie hier die vollständige Satzung des Bündnis Bürgerenergie e.V.