Seit einigen Wochen erhalten Betreiber*innen von Ü20-PV-Anlagen von ihren Netzbetreibern Schreiben, dass die EEG-Vergütung zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben es versäumt, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die einfache weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz zu schaffen. Das aktuell gültige EEG sieht dafür nur die „sonstige Direktvermarktung“ vor, was für kleine Photovoltaikanlagen aufwendig, teuer und damit nicht praktikabel ist.
Derzeit befindet sich eine Gesetzesänderung (EEG 2021) zur Beratung im Deutschen Bundestag, die bis zum Jahresende verabschiedet werden soll. Es ist noch nicht sicher, dass dies gelingt und das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.
Viele Anlagenbetreiber*innen sind daher verunsichert, wie sie sich verhalten sollen. Das Bündnis Bürgerenergie hat deshalb gemeinsam mit weiteren Verbänden und Initiativen ein Hinweispapier herausgegeben.