Gemeinsames Positionspapier des BBEn und DGRV zum Windgipfel veröffentlicht

DGRV und Bündnis Bürgerenergie veröffentlichen zum Windgipfel eine geschärfte Definition für Bürgerenergiegesellschaften mit deutlich härteren Kriterien, welche einen Missbrauch der Regelung vermeiden soll. Durch das Einfühen von Ausschreibungen wurde die Bürgerenergie vom Markt verdrängt. Die durch die Bundesregierung eingeführten Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 haben dies nicht verhindert.
„Die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht Schuld am Stocken des Windausbaus, sondern sorgt für lokale Akzeptanz der Windenergie“, so Dr. René Mono, Vorstand des BBEn – Bündnis Bürgerenergie e.V., auf dem Windgipfel. „Das Problem sind die Ausschreibungsregelungen.“ Das BBEn und der DGRV unterstützen das BMWi mit konkreten Vorschlägen, und fordern den Erhalt und eine Überarbeitung der Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende sicherzustellen.
Die ausführlichen Vorschläge zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften und die daran geknüpften Folgen finden Sie im Positionspapier unter folgendem Link.