Energierechtliche Stellungnahme vorgestellt - Erneuerbaren-Richtlinie der EU stärkt die gemeinschaftliche Eigenversorgung

Berlin, 19. September 2019: Philipp Boos hat auf der Solarparty im Möckernkiez seine energierechtliche Stellungnahme zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgestellt. Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Europäische Union das Recht auf erneuerbare Eigenversorgung europaweit verankert. Die Stellungnahme des auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalts zeigt nun, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie diverse Änderungen vornehmen muss. Dies öffnet die historische Chance, dass bisher passive Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig massenhaft zu aktiven Eigenversorgern werden können. Der Energierechtler sieht zukünftig Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. „Kollektive Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien, etwa wenn mehrere Wohnungseigentümer gemeinsam eine Solaranlage auf dem Dach betreiben, wird aktuell in der Praxis kaum angewandt – die gesetzlichen Regelungen lassen so etwas bisher kaum zu. In der Erneuerbaren-Richtlinie der EU wird ganz klar geregelt, dass auch eine Eigenversorgung mehrerer gemeinsam handelnder Akteure ermöglicht werden soll. Nun ist der deutsche Gesetzgeber am Zug", so Dr. Philipp Boos.

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