Ausschreibungen Wind an Land: Zuschläge genau prüfen

Berlin, 19. Mai 2017: Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für neue Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Ein Zuschlag in der Ausschreibung ist für die Anlagenbetreiber Pflicht, um eine Förderung laut EEG zu erhalten. Laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur sind 93% der Ausschreibungsgewinner Bürgerenergie-Gesellschaften. Es kommentiert René Mono, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie e.V.:

„Wir freuen uns natürlich, dass in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land so viele ‚Bürgerenergie-Gesellschaften‘ zum Zuge gekommen sind. Zu beachten ist jedoch, dass mit einer vollkommen neuen Definition von Bürgerenergie gearbeitet wurde. Daher müssen wir genau hinschauen, ob alle Unternehmen, die sich als Bürgerenergie-Gesellschaften in der Ausschreibung ausgewiesen haben, tatsächlich das erfüllen, worauf es bei Bürgerenergie ankommt: Demokratie, Mitsprache und Mitbestimmung der Menschen vor Ort – eben echte Partizipation. Immerhin ist denkbar, dass sich in Wahrheit Großinvestoren hinter Bürgerenergiegesellschaften verbergen. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig. Denn nur eine echte Bürgerbeteiligung führt zu einer erfolgreichen Energiewende: Wenn lokale Akteure den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin mitgestalten können, erhöht das die Akzeptanz, steigert die Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien vor Ort und verbessert allgemein die ökonomisch-demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft. Ohne besondere Regeln für die Bürgerenergie wird die Energiewende zum Tummelplatz großer Konzerne, und ihre Vorteile kommen nicht den Menschen vor Ort zu gute.“

Hintergrund: Das Bündnis Bürgerenergie hatte während der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 zusammen mit seinen Mitgliedern und weiteren Partnern gegen erhebliche Widerstände erreicht, dass bei den neuen Windenergie-Ausschreibungen besondere Regeln für kleinen Akteure eingeführt wurden. In der genauen Ausgestaltung dieser Regeln war das federführende Bundeswirtschaftsministerium jedoch nicht den vorgebrachten Vorschlägen gefolgt.

Unser Mitglied Greenpeace Energy eG hat sich in einem ersten Statement gleichlautend geäußert.