Mieterstrom: Flügellahmes Gesetz bald im Parlament

Die Ermöglichung von Mieterstrom-Lösungen und damit die Gleichstellung von Eigenverbrauch mit dem Direktverbrauch von EE in Mietshäusern war im EEG 2017 eigentlich im Rahmen einer Verordnungsermächtigung vorgesehen. Eigentlich: denn nach langem Lavieren hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) entschieden, keine Verordnung zu erlassen - und statt dessen eine Förderung des EE-Eigenverbrauchs in Mietshäusern in Form eines eigenen Gesetzes auf den Weg zu bringen. Damit blockiert das BMWi die Gleichstellung von Eigen- und Direktverbrauch weiterhin - die Förderung der Bürgerenergiewende auch in weniger begüterten Milieus bleibt damit auf der Strecke. Zugleich wird die vorgesehene Förderung den Betrieb von Mieterstrom-EE-Anlagen wohl nur für spezialisierte Dienstleister und die Wohnungwirtschaft, kaum aber für Bürgerenergie-bewegte Mieterinnen und Mieter attraktiv machen.

Das Mieterstrom-Gesetz wurde Ende April im Bundeskabinett auf den Weg gebracht und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Geringere Modifikationen am Gesetz sind noch in Arbeit - doch ist klar: Kaum einer- insbesondere die Bürgerenergie-Community - ist mit dem Gesetz so richtig zufrieden.