Länderminister fordern Ausnahmen von Ausschreibungen für Bürgerenergie

Länderübergreifender Brief an Bundeswirtschaftsminister: „Bürgerenergiewende bei Wind an Land nicht ausbremsen“

In einem gemeinsamen Brief anBundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) fordern die für Energie- und Klimapolitik zuständigen Minister/innen und Senator/innen der Bundesländer Niedersachsen, Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Thüringen die Bundesregierung auf, die ab 2017 geplanten Ausschreibungsmodelle zur Ermittlung der Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetze (EEG) zu überdenken. Durch Ausnahmen von kleinen Bürgerenergieprojekten bei Windenergieanlagen an Land könnte die Akteursvielfalt gewahrt und die Akzeptanz für den Ausbau Erneuerbarer Energien erhalten bleiben. Der Brief ist eine Reaktion auf das am 31.7.2015 vorgestellte Eckpunktepapier zur Reform des EEG.

Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt diese klaren Worte der Landesministerinnen und –minister und ihren Einsatz für eine bürgerfreundliche Ausgestaltung der EEG-Reform. Wir haben das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministerium in einem ersten Kommentar kritisch bewertet.

Thüringens Energieministerin Anja Siegesmund, die auch als Gastrednerin beim Bürgerenergie-Konvent am 25./26. September in Erfurt dabei sein wird, bekräftigte die Forderungen der länderübergreifenden Initiative in ihrer Pressemitteilung vom 5.8.2015: „Mit den von der Bundesregierung geplanten Ausschreibungsmodellen wird die Energiewende aus Bürgerhand und die Akzeptanz des Ausbaus Erneuerbarer Energien vor Ort gefährdet. Dabei ist es europarechtlich unbedenklich, für kleine Bürgerenergieprojekte bei Windanlagen an Land die De-Minimis-Regelung zu nutzen und damit die Hürden für Bürgerenergiegenossenschaften zu verringern. Das muss auch für Deutschland als Vorzeigeland der Energiewende gelten“, so Siegesmund. Die Ministerin verwies darauf, dass der bisherige Ausbau Erneuerbarer Energien zu einem Großteil dem Engagement von Bürgerenergiegenossenschaften zu verdanken ist.
 

Relevante Auszüge aus dem Brief:

„Bürgerenergieprojekte haben einen erheblichen Anteil am zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und wirken sich positiv auf die Akzeptanz in der Bevölkerung aus.
[…]

Die Zustimmung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ist in Deutschland nach wie vor sehr hoch. Ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungsmodellen darf dies nicht gefährden. Um die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erhalten und die definierten Ausbauziele zu erreichen, ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Energieprojekten auch über das Jahr 2017 hinaus unbedingt erforderlich. Es ist von zentraler Bedeutung, dass bei der Umstellung auf Ausschreibungen Strukturbrüche und Fehler vermieden werden.
[…]

Da durch eine Umstellung auf Ausschreibungen erhebliche Hürden für Bürgerenergieprojekte mit beschränkter Kapitalverfügbarkeit entstehen können, bitten wir Sie nachdrücklich auch bei Windenergie an Land weitergehende Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht mindestens zu Gunsten der Bürgerenergie und kleineren Akteure zu ermöglichen und dabei die in den EU-Beihilfeleitlinien für Umwelt und Energie vorgesehene De-Minimis Regelung (bis zu sechs Windenergieanlagen oder bis zu 6 MW installierter Leistung) zu nutzen.“

Den gemeinsame Brief der Ministerinnen und Minister an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel findet sich hier zum Download: https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/aktuell/mi/anschreiben_gabriel_eckpunkte_bmwi.pdf