Ergebnisse der ersten Ausschreibung zu PV-Freiflächenanlagen: Offenbar keine Bürgerenergie unter den Zuschlägen

Die Bundesnetzagentur hat gestern die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Das Ausschreibungsvolumen von 150 MW ist nach Angaben der Behörde mehrfach überzeichnet worden, insgesamt erhielten 25 Bieter den Zuschlag – darunter offenbar kein einziger Bürgerenergieakteur.

Das Ausschreibungssystem behindert damit nicht nur einen schnellen und kosteneffizienten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik – denn der Großteil der 170 Bieter blieb in der ersten Runde außen vor und der Durchschnittswert der Zuschläge liegt über der zum Realisierungszeitpunkt anzusetzenden EEG-Vergütung – sondern verhindert zugleich die Beteiligung der Bürgerenergieakteure.

Als Anlagenbetreiber vereinigen Bürgerinnen und Bürger fast die Hälfte aller installierten Erneuerbaren Energien auf sich. Der nun zum ersten Mal in Deutschland erprobte Fördermechanismus wird dieser Bedeutung der Bürgerenergie für den Ausbau und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien in keiner Weise gerecht.

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zeigen einmal mehr: Für kleine Projektträger wie Bürgerenergiegesellschaften sind Ausschreibungen das falsche Instrument. Das erkennt auch die EU-Kommission an. Sie schlägt daher vor, sie von der Pflicht, an Ausschreibungen teilzunehmen, zu entbinden. Wenn die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht folgt, spielt sie mit der Existenz der Bürgerenergie und anderen kleinen Projektträgern.