Kommentar: massive Hürden für Bürgerenergiebewegung

Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und einer der Autoren des EEG, kritisiert und stellt in einem Beitrag auf seiner Website dar, dass Mittelstand und bürgerliches Engagement der Bürgerenergiebewegung durch die Bundesregierung nicht unterstützt wird, sondern vielmehr massive Hürden in den Weg gelegt bekommen.

Hier finden Sie den Kommentar:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Seit Minister Gabriel die Energiepolitik bestimmt, ist nur eine Richtung erkennbar: Abwürgen der bürgerlichen Investitionen in Erneuerbare Energien. Offensichtlich ist dem Bundeswirtschaftsministerium der Schutz der Stromkonzerne wichtiger als der Klimaschutz und die Demokratisierung der Energiewirtschaft. Statt Unterstützung von Mittelstand und bürgerlichem Engagement werden der Bürgerenergiebewegung massive Hürden in den Weg gelegt mit dem offensichtlichen Ziel, sie vollständig zum Erliegen zu bringen. Anders ist es nicht zu erklären, dass still und leise in Novellen von komplizierten Gesetzen weitere massive Verschlechterungen für die Bürgerenergiewende vorbereitet werden.

Besonders zwei Vorhaben neben vielen anderen beleuchten dies aktuell:

A) Novelle Stromsteuergesetz: Abschaffung der Ökostromsteuerbefreiung für die Ökostromvermarktung im räumlichen Zusammenhang. Mit diesen zwei Cent pro kWh erhielten regionale Ökostromvermarkter seit der Ökosteuerreform unter rot-grün einen kleinen Wettbewerbsausgleich, um die fehlende Umlegung externer Schadenskosten auf die konventionelle Stromerzeugung (z.B. Gesundheitsschäden, ökologische Schäden) etwas auszugleichen. Doch obwohl es immer noch keine Umlegung der Schadenskosten auf Atom-, Kohle- und Erdgasstrom gibt, werden hiermit de facto erneut die Erneuerbaren Energien höher belastet. Damit wäre der letzte ökonomische Anreiz für die regionale Ökostromvermarktung abgeschafft und erneut würde es einige Regionalstromvermarkter weniger geben. Lesen Sie dazu mein Positionspapier: Link

B) Streichung der EEG-Umlage-Befreiung von Eigenversorgern gegen den Willen des Gesetzgebers. In der EEG-Novelle 2014 legte der Bundestag in § 61 Absatz 2 fest, dass die Erzeugung von Ökostrom aus Anlagen, die ganzjährig, rund um die Uhr zu jedem Zeitpunkt selbst den benötigten Strom erzeugen, von der EEG-Umlage befreit werden. Ein guter Anreiz, um ausgleichende Kombikraftwerke zu bauen. Immer mehr Investoren begannen in ihren Überlegungen, genau das zu tun, wovon die Bundesregierung unentwegt spricht: Den Ausgleich der Erzeugungsschwankungen von Sonne und Wind zu organisieren. Doch die EEG-Clearingstelle hat nun mit einer unsäglichen Interpretation dieses § 61 jegliche Investitionsbereitschaft im Keime erstickt. Es ist keine Initiative bekannt, weder aus dem Bundestag noch aus dem Wirtschaftsministerium, die diesen Spruch der Clearingstelle wieder korrigiert, so dass der Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich greifen könnte. Lesen Sie dazu mein Positionspapier: Link

Nachdem schon mit der Belastung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Ökostrom und mit der EEG-Umlage, sowie mit den Ausschreibungen auf Freiflächen-PV-Anlagen die bürgerlichen Investitionen in Erneuerbare Energien massiv eingebrochen sind, will nun also diese Bundesregierung die letzten Reste des bürgerlichen Engagements auch noch erdrosseln. Neben den beiden oben erwähnten Handlungen drohen ja weitere: Ausschreibungen auch bei der Windkraft oder Änderung der Netzentgeltfinanzierung. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat in seiner Stellungnahme letzten Monat zum Strommarktgesetz auch diese und weitere Verschlechterungen der Bürgerenergiewende kritisiert.

Berlin, den 23. Oktober 2015

Ihr Hans-Josef Fell

Der Kommentar zum nachlesen.

Foto: Lutz Leitmann