Bundesrat fordert bessere Vermarktungsmöglichkeit für Ökostrom

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2015 eine Entschließung zu besseren Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom" gefasst. Er fordert die Bundesregierung auf, hierfür zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen. Damit folgten die Länder einem Entschließungsantrag aus NRW vom September 2015.
In ihrer Initiative stellen die Länder fest, dass die Bundesregierung bisher keine Rechtsgrundlage für die Vermarktung von sogenanntem Grünstrom erlassen hat. Sie hat bislang von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 verankerten Ermächtigungsgrundlage für eine Grünstromvermarktungsverordnung keinen Gebrauch gemacht. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebe es damit keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen.
In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen.

Weitere Informationen zum Vorgang finden Sie hier.

Hier das Video zu der Bundesrats-Plenardebatte vom 25. September 2015 zum Thema Grünstrom-Vermarktung.

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