Die neue Definition für „Bürgerenergiegesellschaften“ im EEG 2023 und mit ihr die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht traten zum 01.01.2023 in Kraft. Diese neue Regelung bietet neue Möglichkeiten für Bürgerenergiegesellschaften, z.B. die erste Umsetzung von größeren PV- oder Windprojekten. Wir…
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