Ab 2021 werden die ersten Erneuerbare Energien Anlagen in Deutschland keine EEG-Vergütung mehr erhalten. In den Folgejahren erhöht sich die Anzahl sukzessiv. Im Zuge dessen entwickeln sich langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), zunehmend als Option für die Anlagenbetreiber. Doch auch für Neuanlagen werden PPA aufgrund deutlich sinkender Fördersätze und der Planungsunsicherheiten bei Ausschreibungen immer interessanter.
Bei einem PPA wird in der Regel zwischen einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer ein langjähriger bilateraler Stromliefervertrag geschlossen.
Diese Verträge bieten allen Beteiligten den Vorteil einer langfristigen Preissicherheit. Darüber hinaus ergibt sich für Abnehmer die Möglichkeit über Herkunftsnachweise die grünen Eigenschaften des Stroms für eigenen Nachhaltigkeitsziele zu verwenden.
Zeit: 2. Dezember 2020, 10:00 - 15:15 Uhr
Ort: Online
Anmeldung: C.A.R.M.E.N. e.V.